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Clamor meus ad ↔ te veniat deus.
1TER de5, es könnte auch 1BIN triv sein, verwandelt sich in
1TER conc. Die Rasur im codex H zeigt, dass ursprünglich der erweiterte Schluss notiert war, wie er in diesem codex bei besonders kurzen Antiphonen verwendet wurde. Andere Handschriften kennen diese Wendung nicht (vgl.: 0427, 1096, 1097).